- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Sargbeisetzung in einem Erdgrab.
 - Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
 - Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 35 Jahren erworben.
 - Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
 - Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
 - Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
 - Das Grab kann auch als Doppel- oder Mehrfachgrab erworben werden
 - Die Zubestattung von bis zu 4 Urnen ist möglich.
 - Auf der Grabstätte kann ein Grabmal errichtet werden.