- Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einer Urnenkammer oder Urnenwand.
 - Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
 - Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 35 Jahren erworben.
 - Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
 - Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
 - Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
 - Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
 - Die Urnenkammer/Urnenwand kann auf der Steinplatte gekennzeichnet werden.